AUSZEICHNUNG:


      Mit Dekret vom 16. März 2009, BMWFJ-327.820/0001-I/9/2009 gemäß § 68 GewO 1994,
ist der TAS SV-GmbH durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend,
die Auszeichnung verliehen worden,

im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich führen zu dürfen.







Gemäß § 68 der Gewerbeordnung 1994 wurde die 

TAS SV-GmbH


für 


- Verdienste durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft

- eine führende und allgemein geachtete Stellung im betreffenden Wirtschaftszweig


ausgezeichnet.

 

Letzte Aktualisierung: 31.08.2010 » Nach oben   
 
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